Um einen Auftrag an uns erteilen zu können, sieht der Gesetzgeber vor, daß ein "berechtigtes Interesse" Ihrerseits besteht. Ob dies in Ihrem Fall so ist, können wir in einem unverbindlichen Beratungsgespräch klären. Sollte der Auftrag dann von uns angenommen und von Ihnen erteilt werden, geschieht das im Interesse beider Parteien immer schriftlich.
Alle Beschäftigten sowie der Inhaber der C.T.P. Investigations sind außerdem von der IHK zertifizierte Fachkräfte nach § 34 a der Gewerbeordnung.